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Wenn Sie ihre KFZ-Versicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln möchten gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Hierbei wird zwischen der ordentlichen, auch Stichtagskündigung genannt, und der außerordentlichen Kündigung mit dem Sonderkündigungsrecht unterschieden.


 

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Wechsel von der GKV in die PKV?
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung kann sich beispielsweise dann als sinnvoll erweisen, wenn die bestehende Krankenkasse nützliche Extras streicht. Dann jedoch sollte bei einem Wechsel genau darauf geachtet werden, ob die neue Kasse diese Extra nicht auch bald aus dem Leistungskatalog nehmen wird – eine Bestätigung der neuen Krankenkasse ist insoweit empfehlenswert.

Die Kündigung zum Jahreswechsel

Jeder Kunde kann seine Versicherung fristgerecht bis zum 31. Dezember jeden Jahres kündigen. Allerdings muss man darauf achten, dass Kündigungsfrist schon am 30. November endet, was bedeutet, dass sie spätestens bis zu dem Tag die bestehende Autoversicherung kündigen sollten. Falls das Schreiben der Kündigung nicht bis zum 30. November dem Versicherungsunternehmen vorliegt verpasst man die Kündigung und nur das Sonderkündigungsrecht bleibt Ihnen als letzte Chance. In der Regel verlängert sich bei einer zu späten Kündigung der Versicherungsvertrag um ein Jahr.

Es ist noch vor der Kündigung darauf zu achten, zu welcher neuen KFZ-Versicherung sie wechseln möchten. Diese sollte natürlich einen preiswerteren Tarif haben und dennoch gute Leistungen anbieten. Mit Hilfe einer Versicherungsvergleichsrechners findet man schnell und kostenlos heraus, ob sich überhaupt ein Wechsel und damit eine Kündigung beim alten Versicherungsunternehmen lohnt.

Das Sonderkündigungsrecht bei einer Erhöhung des Beitrags

Falls Ihnen ihre Versicherung schreibt, dass sich die Beitragssätze erhöht haben, können sie problemlos innerhalb von vier Wochen ihre bestehende Versicherung kündigen. Mit diesem Sonderkündigungsrecht sind Sie in der Lage zu einem preiswerteren Versicherungsanbieter zu wechseln und damit eine Menge Geld zu sparen. Auch bei einer entsprechenden höheren Einstufung der Schadenfreiheitsklasse beispielsweise durch einen Unfall und damit auch höheren Beitragssätzen sind Sie in der Lage zum Jahreswechsel den Vertrag zu kündigen.

Die Kündigung bei einem Wechsel des Fahrzeugs

Auch wenn Sie sich ein gebrauchtes oder neues Auto zulegen können ganz alleine Sie bestimmen zu welcher Versicherung sie wechseln möchten. Hierfür müssen Sie nur bei ihrer Versicherung die sogenannte eVB-Nummer beantragen, welche die Zulassungsbehörde unbedingt benötigt. Die genauen Details zu dem Vertrag wie die beispielsweise jährlich gefahrenen Kilometer regelt im Anschluss das Versicherungsunternehmen.

Vor der Kündigung: Kfz Versicherung berechnen

Bevor man die Kfz Versicherung kündigt sollte man natürlich wissen in welche neue Versicherung man wechseln möchte. Um auch wirklich einen günstigen Tarif zu finden sollte man im Vorfeld mittels eines Kfz Versicherungsrechners die Kfz-Versicherung berechnen. Ein solcher Vergleich geht schnell und verspricht ein gehöriges Einsparpotential von bis zu mehreren hundert Euro an Versicherungsprämie.




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