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Wer ein Studium anfängt, der ist zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Doch unter bestimmten Bedingungen können Studenten sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung wechseln. Doch wann lohnt sich die PKV für Studenten?


 

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Wechsel von der GKV in die PKV?
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung kann sich beispielsweise dann als sinnvoll erweisen, wenn die bestehende Krankenkasse nützliche Extras streicht. Dann jedoch sollte bei einem Wechsel genau darauf geachtet werden, ob die neue Kasse diese Extra nicht auch bald aus dem Leistungskatalog nehmen wird – eine Bestätigung der neuen Krankenkasse ist insoweit empfehlenswert.

Sobald Studierende sich für einen Studiengang einschreiben, müssen sie der Hochschule eine Krankenversicherung nachweisen. Gesetzlich Versicherte haben danach die Möglichkeit, in die PKV für Studenten wechseln. Dazu müssen sie sich jedoch innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Sie sollten den Schritt jedoch gut überlegen, denn sie bleiben bis zum Ende des Studiums an den Versicherer gebunden. Das heißt: Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist ausgeschlossen. Die studentische Versicherungspflicht endet erst wieder nach Abschluss des 14. Fachsemesters oder mit dem 30. Lebensjahr.

Studierende haben auch nach Ablauf der studentischen Pflichtversicherung die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung einzusteigen. Die PKV für Studenten lohnt sich für diejenigen, die bereits vor dem Studium privat krankenversichert waren und es bleiben möchten. Allerdings sollten sie sich auch sicher sein, dass sie sich nach dem Studium die private Krankenversicherung leisten können. Deshalb kommt die PKV für Studenten insbesondere für diejenigen infrage, deren Hochschulausbildung in eine Beamtenlaufbahn mündet - das ist zum Beispiel bei angehenden Lehrer oder Juristen der Fall. Wer jedoch nach dem Studium eine sozialversicherungspflichtige Anstellung anstrebt, der ist in der gesetzlichen Krankenversicherung besser aufgehoben.

Die meisten Studierenden müssen sich zunächst nicht um eine eigene Krankenversicherung kümmern, da sie über ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert sind. Die Familienversicherung besteht regulär bis zum 25. Lebensjahr. Die geleistete Wehr- oder Zivildienstzeit verlängert entsprechend den Leistungsanspruch. Dem Studierenden steht keine Familienversicherung zu, sobald ein Elternteil privat versichert ist und sie mehr als der gesetzlichversicherte Partner verdient sowie über 4162 Euro brutto im Monat. Für sie kommt daher eine PKV für Studenten in Betracht.

Ab dem 25. Lebensjahr tritt die studentische Pflichtversicherung in Kraft, ab diesen Zeitpunkt müssen die meisten Studierenden sich um eine eigene Krankenversicherung kümmern. Sie sind danach generell in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Der studentische Betragssatz ist bei allen Krankenkassen gleich. Er beträgt derzeit 53,40 Euro; hinzu kommt ein Pflegeversicherungsbeitrag von 9,98 Euro, wobei Versicherte ohne Kinder 11,26 Euro zahlen.

Wer während der Studiumszeit ins Ausland fährt und ein Auslandspraktikum absolviert, sollte auf eine PKV für Studenten nicht verzichten: die Auslandsreise-Krankenversicherung.Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Behandlungen oder Arzneimittel, die außerhalb Europas erforderlich sind. Auch innerhalb der Euro-Zone sind die Leistungen beschränkt: Der Versicherer zahlt zum Beispiel keinen Rücktransport, selbst dann nicht, wenn er medizinisch erforderlich ist. Dauert der Auslandsaufenthalt bis zu sechs Wochen, reicht ein Jahresvertrag aus. Wer ein ganzes Auslandssemester plant, sollte mit dem Versicherer einen speziellen Schutz vereinbaren.




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