Der Interessent hat die Qual der Wahl. Als Lebensversicherung stehen kapitalbildende oder fondsgebundene Lebensversicherung, Risikolebensversicherung und Sterbegeldversicherung zur Verfügung. Die Beiträge werden angelegt, verzinst und inklusive möglicher Gewinnbeteiligungen später als monatliche Zusatzrente oder in Form einer einmaligen Kapitalleistung wieder ausbezahlt. In aller Regel kennzeichnen sich Lebensversicherungen jedoch durch ihre langen Laufzeiten, die insofern vorteilhaft sind, als dass viel Zeit verbleibt, um das Guthaben anzusparen und die monatlichen Prämien dadurch entsprechend gering ausfallen. Andererseits können sich bei diesen langen Laufzeiten auch gravierende Änderungen der Lebensumstände ergeben, beispielsweise durch eine Krankheit, den Eintritt von Arbeitslosigkeit oder auch eine Scheidung. Die Folge solcher Einschnitte im Leben ist dann häufig, dass die bestehende Lebensversicherung gekündigt werden soll, um den Liquiditätsbedarf decken zu können.
Allerdings ist eine vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung die denkbar ungünstigste Alternative. Dies erklärt sich damit, dass bei einer Kündigung lediglich der Rückkaufswert erstattet wird. In den ersten Jahren der Vertragslaufzeit wird ein Großteil der Beiträge verwendet, um die Bearbeitungs- und Verwaltungskosten sowie die Provisionen zu finanzieren. Dementsprechend groß ist dadurch aber auch die Differenz zwischen Rückkaufswert und tatsächlich einbezahlten Beiträgen. Hinzu kommt, dass der erstattete Rückkaufswert im Rahmen der Steuererklärung angegeben und entsprechend versteuert werden muss. Als Alternative zu einer Kündigung ist es vielfach möglich, die Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen.
Dadurch sinkt zwar die spätere Versicherungssumme, die Absicherung bleibt jedoch erhalten. Daneben können einige Lebensversicherungen beliehen werden, wobei ein solches Policendarlehen mit einer Art Vorschuss auf die Versicherungssumme vergleichbar ist. Die dritte Alternative zur Kündigung der Lebensversicherung besteht im Verkauf der Police auf dem sogenannten Zweitmarkt.
In aller Regel liegt der erzielbare Verkaufspreis für Gebrauchtpolicen deutlich über dem Rückkaufswert und solange der Käufer die Lebensversicherung fortführt, bleibt die Absicherung im Todesfall für den ursprünglichen Versicherungsnehmer meist erhalten. Allerdings ist der Verkauf einer Lebensversicherung an einige Voraussetzungen geknüpft. So darf es sich nicht um eine Direktversicherung handeln, der Rückkaufswert muss eine bestimmte Höhe aufweisen und auch eine bestimmte Restlaufzeit der Versicherung muss gegeben sein. Vermögenswirksame Leistungen anlegen geht am einfachsten wenn man sich für einen Vergleich der PKV entscheidet.
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