Neukunden, die erst nach dem 1.1.2009 in die private Krankenversicherung eingetreten sind, können ohne Probleme in den Basistarif einer anderen Krankenversicherung überwechseln. Für Bestandskunden ist dies allerdings mit Komplikationen verbunden. Denn bezüglich der Berechnung der Alterungsrückstellung gibt es Unterschiede je nach Versicherungsgesellschaft. Nimmt man einen Wechsel in den Basistarif einer anderen Krankenversicherung vor, so ist man an diesen Tarif für 18 Monate gebunden. Erst dann kann man auf Wunsch in einen Tarif mit umfassenderen Leistungen wechseln.
Die Versicherungsbeiträge im Basistarif berechnen sich aus dem Eintrittsalter und dem Geschlecht. Im Vergleich zu den anderen Tarifen in der PKV spielt der Gesundheitszustand im Basistarif überhaupt keine Rolle. Der Beitragssatz darf generell nicht höher sein, als der durchschnittliche Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse.
Freiwillig gesetzlich Versicherte können, sofern die Versicherungspflicht bereits mindestens sechs Monate lang nicht mehr besteht, in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung wechseln. Allerdings sollte hier eine genaue Information und individuelle Beratung eingeholt werden – denn nicht immer bedeutet ein Wechsel in den Basistarif ein Plus an Leistungen und die günstigste Alternative. Womöglich kann auch eine private Krankenvollversicherung günstig ausfallen, während der Basistarif im Falle fortgeschrittenen Alters beispielsweise sogar mehr Kosten mit sich bringt.
Deshalb ist insbesondere für Rentner der Wechsel aus dem Standardtarif einer privaten Krankenversicherung in den Basistarif nicht immer empfehlenswert, sondern nicht selten mit Kürzungen des Leistungsumfangs verbunden, der in höherem Alter umso wichtiger ist.
Private Krankenversicherungen gibt es viele. Deshalb ist es wichtig, einen private Krankenversicherung Tarifvergleich vorzunehmen und nicht nur die einzelnen Basistarife, sondern auch die anderen Tarifangebote unter die Lupe zu nehmen und zu vergleichen.
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